Tugend

Fünfter Teil
Begriffe wie „Gemeinsinn“, „Bürgersinn“ oder „Bürgertugend“ klingen heute altbacken, aber das sagt noch nicht, dass eine freiheitliche Gesellschaft ohne sie auskommt.

Das hegemoniale liberale Denken hat es geschafft, die Einsicht, dass das demokratische Gemeinwesen einer aktiven Haltung seiner Bürger*innen bedarf, als Zumutung erscheinen zu lassen. Dieses Denken lässt die Vorstellung nicht zu, dass das Individuum gegenüber dem Gemeinwesen, das seine Freiheit garantiert, so etwas wie eine Verantwortung haben könnte. Die Popularität des Begriffs der „Eigenverantwortung“ lässt sich so erklären. Es gibt Leute, die können sich Verantwortung nur noch als „Eigenverantwortung“ denken. Natürlich gibt es Eigenverantwortung: Jede*r ist selbstverständlich frei, ihre oder seine Gesundheit zu riskieren. Zu riskieren, krank zu werden, indem man sich ansteckt, ist eine Frage der Eigenverantwortung, aber andere anzustecken, ist es eben nicht! Diesen Unterschied kennen Liberale nicht.

Ich weiß nicht, wie es gekommen ist, dass aus dem altgriechischen Wort idiotes, das einen Menschen bezeichnete, der sich nicht am öffentlichen Leben beteiligte, sondern sich ausschließlich seinen eigenen privaten Interessen widmete, unser heutiger „Idiot“ wurde. Idiotisch ist es auf jeden Fall, zu glauben, man erhalte die Freiheit, wenn man sich nur um seine eigenen Angelegenheiten kümmert.

Ich glaube auch, dass diese Haltung viel mit der aktuellen Krise der liberalen Demokratie zu tun hat. Sie ist nicht kämpferisch, sie ist zur Verteidigung der Demokratie nicht bereit. Ich bin mir auch nicht immer sicher, ob wir es mit einem neuen „Faschismus“ zu tun haben, wenn wir von der Aggression derjenigen reden, die ihre Privilegien gegenüber jedem emanzipatorischen Fortschritt bewahren wollen – dass es um Privilegien geht, ist ja eine richtige Einschätzung. Es ist ein Triumph von Gruppenegoismen, der nicht nur – scheinbar paradox – die Freiheit bedroht, sondern auch unsere natürlichen Lebensgrundlagen.

Es ist vielleicht etwas schmerzlich, einzusehen, dass es „bessere“ und „schlechtere“ Demokrat*innen gibt, aber ich fürchte, wir müssen solche Einschätzungen am Engagement für das demokratisch verfasste Gemeinwesen festmachen. Selbst eine perfekte Verfassung würde nicht ausreichen, eine Demokratie auf Dauer zu stellen, wenn es nicht genügend Menschen gibt, die sich für sie einsetzen wollen. Früher hat man mal die Weimarer Republik als „Republik ohne Republikaner“ bezeichnet. Man hat aber auch sehr darüber gegrübelt, welche Konstruktionsmängel der Weimarer Verfassung ihren Untergang verursacht haben. Ich vermute allerdings, dass die Bedeutung dieser Mängel gegenüber dem Mangel an Republikaner*innen eher nachrangig war.

Wir müssen aber auch darüber reden, ob es so etwas wie Verpflichtungen des freien Individuums gegenüber dem demokratischen Gemeinwesen gibt, und darüber, ob oder wie man ein Bewusstsein darüber schaffen muss. Das ist keine einfache Frage. Die Vorstellung, dass man Menschen zu guten Bürger*innen erziehen könne bzw. solle, „reibt“ sich mit dem Freiheitssinn: Du solltest schon selbst darauf gekommen, dich für die Freiheit einzusetzen, es kann dir nicht befohlen werden. Der Ideologie, die Eigennutz mit Freiheit gleichsetzt, kann man nicht durch eine andere Ideologie begegnen. Trotzdem sollten Kindergärten und Schulen meines Erachtens auch als republikanische Institutionen gedacht werden, nämlich in dem Sinne, dass Kinder dort lernen, dass sie jeweils ein Teil eines Gemeinwesens sind und dass ein selbstbestimmtes Leben im Gemeinwesen möglich ist. Entscheidend dabei ist, dass man durch die Mitgestaltung des Gemeinwesens Freiheitsräume schafft und dass das Individuum im Gemeinwesen nicht aufgeht. Das Gemeinwesen umfasst den es mitgestaltenden Menschen nicht total.

Zu Beginn des vorhergehenden Abschnitts habe ich geschrieben: „Ein republikanisches Staatsverständnis bedeutet meines Erachtens, den Staat als den ‚eigenen‘ zu betrachten bzw. sich zu eigen zu machen – im Sinne demokratischer Mitbestimmung, was aber auch Mitgestaltung bedeutet.“ Das Recht der Mitbestimmung bleibt wirkungslos, wenn die Pflicht zur Mitgestaltung nicht wahrgenommen wird. Es handelt sich um zwei Seiten derselben Medaille. Es geht nicht darum, dass diejenigen, die nicht zur Mitgestaltung bereit sind, es nicht „verdienen“, mitzubestimmen – sie können es schlichtweg nicht.

Freiheit darf kein Privileg sein – das ist offenbar keine selbstverständliche Aussage, wenn das Gemeinwesen als Raum der Freiheit zurückgedrängt werden soll. Diejenigen, die meinen, dass Freiheit die Abwesenheit des Staates sei, verstehen Freiheit als Privileg, wenn beispielsweise das unantastbare Eigentum zur Voraussetzung der Freiheit erklärt wird (z. B. hier: „Das Eigentum gibt dem Menschen die notwendige Unabhängigkeit und Freiheit, um das Leben eigenverantwortlich zu gestalten. Es ist Ausdruck und Mittel der individuellen Selbstverwirklichung. Die Freiheit des Individuums bliebe ohne das Eigentum eine leere Formel, weil dem Menschen die materiellen Voraussetzungen selbstständiger und eigenverantwortlicher Daseinsgestaltung fehlen würden. Eigentum lässt sich insoweit auch als ‚vergegenständlichte‘ beziehungsweise ‚materialisierte‘ Freiheit beschreiben.“) – Freiheit also als Privileg, das die Besitzenden von den Nichtbesitzenden scheidet. Nun wusste aber schon Cicero, dass von Freiheit nur die Rede sein kann, wenn sie für alle im gleichen Maße gegeben ist: (…) et quae, si aequa non est, ne libertas quidem est [De re publica, I, 31 (47)]; die Freiheit hat nach ihm nur da ihr Domizil (domicilium), wo die Macht des Volkes die höchste sei. Wir kommen wieder darauf, dass Freiheit auch eine Machtfrage ist, und wenn die/der Besitzende mächtiger ist als die/der Nichtbesitzende, dann hebt die Ungleichheit die Freiheit auf. Was nicht bedeutet, dass Eigentum abgeschafft werden muss, sondern dass vielmehr die Sphäre der Freiheit nicht im Privaten, sondern im Öffentlichen, im Gemeinwesen liegen muss – dort, wo die gleiche Mitbestimmung aller möglich ist.

Der Wille zur Mitgestaltung des Gemeinwesens ist daher für die Freiheit von großem Wert, der Egoismus ist es hingegen nicht. Diese Einschätzung markiert eine weitere Unterscheidung zwischen republikanischem und liberalen Denken. Es könnte sich daher lohnen, die „Tugend“ auf einen modernen Begriff zu bringen. Für die Freiheit!

Fortsetzung: Agenda

Ein Gedanke zu „Tugend“

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