Prost!

Am 1. Dezember 2006 trat für die Dresdner Äußere Neustadt eine befristete Polizeiverordnung in Kraft, die den Straßenverkauf von Alkohol in der Nacht von Freitag auf Samstag und in der Nacht von Samstag auf Sonntag zwischen 22 Uhr und 5 Uhr untersagte.

Auch wenn die Überschrift zur Pressemitteilung der Stadt suggerierte, dass hier nur die Spätshops betroffen waren, wurde im Text doch deutlich, dass das Verbot für ALLE „Schank- und Speisewirtschaften“ galt (ein Umstand, der vielleicht nicht allen Gastronom*innen präsent war bzw. ist).

Da eine „unbefristete“ Polizeiverordnung eines Stadtratsbeschlusses bedurfte, wurde die Entfristung erst zum 1. April 2007 fällig. https://www.neustadt-ticker.de/841/aktuell/nachrichten/polizeiverordnung 2016 fand sich eine Mehrheit, diese Polizeiverordnung (ich kürze ab jetzt mal mit „PolVO“ ab) wieder außer Kraft zu setzen. Ich fand es ehrlich gesagt etwas putzig (und das sage ich nicht erst seit heute https://wesjohann.de/2019/05/22/ein-angebot/#more-107), wie die „linke“ Stadtratsmehrheit sich dafür damals gefeiert hat, denn das sächsische Polizeigesetz (§ 16) sieht sowieso vor, dass Polizeiverordnungen nach zehn Jahren automatisch außer Kraft treten. Gewonnen wurde also lediglich ein Jahr.

Die Diskussion pro und contra PolVO war eine lebhafte. Auf der einen Seite war – etwas übertrieben – von einer „Prohibition“ die Rede, auf der anderen wurde das Verkaufsverbot als eine Art Allheilmittel betrachtet – allerdings eher später, als es um andere Problemlagen ging, für die die PolVO gar nicht in Kraft gesetzt worden war. Die Vorstellung, dass man die PolVO hätte gelten lassen sollen, ist irrig, da sie 2017 sowieso ausgelaufen wäre.

Der Anlass für die PolVO war etwas anderes als die jetzige Situation an der „Schiefen Ecke“ oder eine allgemeine Lärmproblematik: Damals ging es um echte Krawalle (mit brennenden Containern usw.), die im Sommer/Herbst 2006 vor der Scheune stattfanden https://www.neustadt-ticker.de/649/aktuell/nachrichten/von-wilden-chaoten-und-besonnenen-neustadtern (nach meiner Erinnerung gab es auch schon vor 2006 Krawallsituationen, aber wenn ich kenntlich mache, dass ich meine Erinnerung bemühe, erhebe ich keinen absoluten Wahrheitsanspruch – es ist ja vieles schon eine Weile her und ich bin älter geworden… – ich würde jedenfalls nicht behaupten, dass die PolVO damals ein Schnellschuss war). Zu den Maßnahmen gegen die Krawalle gehörte auch eine hochumstrittene Videoüberwachung, die mittlerweile auch wieder Geschichte ist.
Der Neustädter Ortsbeirat (ein gewählter Stadtbezirksbeirat war das damals noch nicht), dem ich von 2004 bis 2009 angehörte, war mehrheitlich gegen die genannten Maßnahmen. Beim Thema Videoüberwachung natürlich aus bürgerrechtlichen Gründen und mit dem Argument, dass Überwachung Kriminalität (irgendwann ging es dann nicht mehr um Krawalle, sondern immer mehr um anderes kriminelles Tun wie Drogenhandel oder Diebstahl) lediglich an andere Orte verlagere. Dieses Argument der Verlagerung – ich finde diesen neutralen Begriff etwas geeigneter als das häufiger benutzte Wort „Verdrängung“ – taucht interessanterweise heute (mit einiger Berechtigung!) im Zusammenhang mit der Diskussion über Maßnahmen für die Schiefe Ecke auf.

Beim Thema Alkoholverkaufsverbot (die zeitliche Begrenzung immer mitdenken!) waren wir der Meinung, so würde ich das mal ganz subjektiv zusammenfassen, dass dieses mit dem Charakter der Äußeren Neustadt unvereinbar war. Ich erinnere mich, dass der kürzlich verstorbene Friedrich Boltz, der für die „Bürgerliste“ im Ortsbeirat saß, stets betonte, dass Spätis eine Alternative für diejenigen seien, die sich Kneipenbesuche nicht leisten konnten. Die Mehrheit derjenigen, die das Alkoholangebot der Spätshops in Anspruch nahmen, waren ja doch friedliche Biertrinker*innen (in geringerem Umfang auch Weintrinker*innen, nehme ich an), die durch die PolVO für das Fehlverhalten einer Minderheit mitbestraft wurden.

Mir persönlich ist die Kultur des „Cornerns“ völlig fremd und ich habe eine Stammkneipe. Aber manchmal sitze ich auch zuhause und lese oder gucke einen Film (da endet der Anspruch der Wirt*innen auf meinen Besuch!) und bekomme dabei außerhalb der allgemeinen Ladenöffnungszeiten Bierdurst. Ich empfinde es durchaus als ein Stück Lebensqualität, sich dann was für den Hausverbrauch besorgen zu können – gerade am Wochenende, um das es hier ja geht – und ich empfinde es als ärgerlich, wenn man das gestrichen bekommt (auch wenn es nur um drei Tage in der Woche geht), nur weil sich andere nicht benehmen können. Entsprechend unangemessen fände ich eine Neuauflage des flächendeckenden Verbots für die Äußere Neustadt aufgrund der Problematik der Schiefen Ecke.

Völlig eindeutig ist für mich aber auch, dass die Situation an der Schiefen Ecke für die Anwohner*innen (und auch für viele Passant*innen!) nicht mehr tragbar ist. Bevor ich jetzt meinen bescheidenen Beitrag zur Lösungsfindungsdiskussion leiste, will ich aber mal eine grundsätzliche Bemerkung machen: Ich stelle fest, dass die Polizei die Störungen der Nachtruhe nicht konsequent beendet. Vielleicht kann sie es ja nicht. Aber ich finde es schon seltsam, dass vor diesem Hintergrund von den Gremien des Stadtbezirks bzw. der Stadt verlangt wird, das Problem politisch zu lösen. Während es wahrscheinlich in anderen Stadtteilen kaum denkbar wäre, dass die Polizei das Problem nicht beseitigt, wenn Anwohner*innen Lärmbelästigung anzeigen, muss in der Neustadt eine Grundsatzdebatte draus gemacht werden. Wobei ich ja optimistisch wäre, dass Anwohner*innen in der Neustadt sich nicht gleich um 22:00 Uhr über den kleinsten Krach beschweren würden. Ob die Polizei hingegen in der Lage sein wird, die neuen Regeln durchzusetzen, wird man vielleicht sehen, wenn sie offiziell werden.

Jetzt soll es zwei Polizeiverordnungen geben: Die eine ist praktisch eine Neuauflage des alten Alkoholabgabeverbots (Unterlagen dazu hier https://ratsinfo.dresden.de/vo0050.asp?__kvonr=22998), die andere ein Alkoholkonsumverbot im unmittelbaren Bereich der Schiefen Ecke und zwar freitags 20 Uhr bis samstags 6 Uhr sowie von samstags 20 Uhr bis sonntags 6 Uhr (https://ratsinfo.dresden.de/vo0050.asp?__kvonr=22996). Auffällig ist, dass diese Regelung auf zwei Jahre begrenzt ist, was landesrechtlich bedingt ist, während beim Alkoholabgabeverbot die rechtlich möglichen zehn Jahre voll ausgeschöpft werden sollen.

Die reale Entwicklung vor Ort veranlasst mich, eigene Meinungen zu prüfen. Repressive Lösungen finde ich nicht prickelnd, aber die berechtigten Interessen von Anwohner*innen, wie angemessene Nachtruhe oder das Recht darauf, dass man sich nicht in den Hausflur pissen lassen muss, wiegen für mich schwerer als die Interessen von Sauftouristen. Politik kann auch mal Verbieten heißen, Verbote müssen aber angemessen bleiben. Was das angeht, kann ich meine Einschätzung zum Alkoholabgabeverbot nicht ändern: Es soll flächendeckend für die ganze Äußere Neustadt gelten und das für zehn Jahre. Also wird es zwangsläufig Bürger*innen betreffen, die örtlich und auf lange Sicht auch zeitlich gesehen von den Geschehnissen, um die es gerade geht, weit entfernt sind bzw. sein werden. Nehmen wir mal an, es gäbe ein zweijähriges Konsumverbot im engeren Bereich der Schiefen Ecke: Wir hätten wieder die Situation, dass am Ende viele sich nicht mehr an den Anlass des Abgabeverbotes erinnern werden, weil sich die Lage an der Ecke aufgrund des Konsumverbotes schon lange aufgelöst hätte.

Aktuell sehe ich die Schwierigkeit, dass ein echter Austausch von unterschiedlich Betroffenen über die Problematik als kaum möglich erscheint. Die Einwohner*innenversammlung, die der Stadtbezirksbeirat auf den Antrag der GRÜNEN hin gefordert hatte, sollte eigentlich zum Austausch über Lösungsmöglichkeiten dienen, verkürzte sich aber auf eine Alkoholverbotsdebatte. Das war zum einen einer Reihe von jungen Leuten geschuldet, deren Persönlichkeitsentwicklung noch nicht so ganz dem biologischen Alter entsprach und die das Grundproblem der Unfähigkeit, andere Menschen zu respektieren, plastisch demonstrierten. Wenn es wirklich um eine Prohibition ginge, wäre der pseudorebellische Gestus beim Bieröffnen wenigstens nicht mehr pseudo. Bei den Versuchen zweier Oberbürgermeisterkandidaten sich als Volkstribune zu gerieren, siegte auf der Applausskala der Kandidat der PARTEI gegenüber dem Piraten, der Märchen über reihenweise während des letzten Alkoholabgabeverbots geschlossene Spätis erzählte und dem sein Freiheitspathos bezüglich des Saufens genauso wenig peinlich war wie denen, die die Verweigerung von Masken oder die Gegnerschaft zum Tempolimit mit ihrer Liebe zur „Freiheit“ begründen.

Irgendwann wurde es auch ein bisschen langweilig, nachdem fast jede*r ihr/sein Sprüchlein gegen Alkoholverbote gesagt hatte, ohne eine Alternative zu nennen, wie die Probleme Lärm, Müll (klar: „mehr Mülleimer“, hahaha) und Wildpinkeln gelöst werden könnten. Die Linksjugend verteilte Zettel mit der Überschrift „Assi-Eck ist Kultur. Prohibition ist Problemverlagerung“, was natürlich die Frage nahelegt, ob hier Kultur oder ein Problem verlagert werden soll. Jedenfalls ist eines der Argumente der am Martin-Luther-Platz ansässigen Linksjugend explizit, dass sich das Geschehen an den Martin-Luther-Platz verlagern würde, womit die Ärmsten natürlich Recht haben könnten (vielleicht geht es also wohl doch eher um ein Problem als um Kultur). Überhaupt: Es gab auch wieder diejenigen, die sich lautstark über „Verdrängung“ echauffieren, aber nicht merken, was sie propagieren, wenn sie Sprüche darüber machen, dass man ja nicht in die Neustadt ziehe, wenn man Ruhe wolle, was übersetzt ja nur heißt, dass diejenigen, die seit Jahrzehnten in der Neustadt leben, Kinder kriegen, älter und vielleicht sogar richtig alt werden, gefälligst wegziehen sollen. Warum das keine Verdrängung sein soll, behalten diese Leute natürlich für sich, die im Übrigen darauf bestehen, dass es „Assi-Eck“ statt „Schiefe Ecke“ heißen soll. Nun ja, wenn die Ecke nicht nach Assistent*innen, sondern nach „Asozialen“ benannt sein soll, ist da meines Erachtens immer noch ein „s“ zuviel drin, aber die Kritik von links, dass „asozial“ ein Nazibegriff sei, und man sich in Grund und Boden schämen müsse, wenn man von einem „As(s)i-Eck“ spreche, kam nicht auf, weil die Abteilung Diskurstheorie diesmal abwesend war.

Im Übrigen habe ich auch den Eindruck, dass manche Leute ernsthaft glauben, dass es um ein komplettes Alkoholverbot an allen Tagen der Woche und rund um die Uhr gehe – und dieser Glaube wird von gewissen Wahlkämpfern ja auch befördert.

Ich kann verstehen, dass Anwohner*innen vor dieser Kulisse zögerten, sich zu Wort zu melden, kann mich aber auch nicht an sehr viele Wortmeldungen in der letzten Einwohner*innenversammlung zum Thema, an der ich vor Jahren in der Scheune teilgenommen habe, erinnern. Übrigens ist mir zum wiederholten Male aufgefallen, dass die Müll-, Glasscherben-, Pisse- und Kotze-Problematik fast schon häufiger als die Lärmbelastung beklagt wird. Die Anwohner*innen stehen nicht als erste am Mikro, sie sind nicht per se intolerant, sondern sehr differenziert. Den Auftakt als Vertreter (das war wohl auch sein Selbstverständnis) der Anwohner*innen machte diesmal allerdings ein Anwalt, der jetzt erfolgreich gegen die Lärmbelastung geklagt hat, das Alkoholverbot einforderte und Stadträt*innen zum Rücktritt aufforderte (seine Kenntnisse im Kommunalrecht sind also noch ausbaufähig). Zum Glück meldeten sich später auch noch Menschen, die differenziert argumentierten, Verständnis für den Feierbedarf haben, sich aber nun mal nicht dadurch verdrängen lassen wollen. Diesen Menschen sollte Kommunalpolitik gerecht werden.

Tja, dass eine Einwohner*innenversammlung, in der über Lösungen für die Ecke gesprochen werden sollte und in der dann erst der Vorschlag des Alkoholverbots präsentiert wurde, dann die Gegner*innen des Vorschlags zu Wort kamen und dann ein Befürworter, sich schließlich auf das Thema des Alkoholverbots verkürzte, war dann wohl nicht mehr zu vermeiden.

Jetzt äußere ich mal meine persönliche Meinung zu den beiden Polizeiverordnungen. Zunächst mal zum „Klassiker“ des Alkoholabgabeverbots: Dieses ist räumlich und zeitlich viel zu weit ausgedehnt und betrifft auch diejenigen, die wirklich nur friedlich ihr Bier trinken wollen. Mir ist klar, dass diese Ausgedehntheit offenbar in der Annahme vorgesehen wird, dass der prognostizierte Verdrängungseffekt sich tatsächlich einstellen wird – wohin die Leute auch immer weiterziehen werden, das Abgabeverbot ist dann schon da. Das ändert aber nichts daran, dass es unangemessen ist. Für das Abgabeverbot gilt: Ich bin grundsätzlich dagegen, wenn es sich aber nicht verhindern ließe, müsste darauf gedrängt werden, dass es nicht für zehn Jahre gelten soll. Außerdem könnte die Uhrzeit angepasst werden: Es wären deutlich weniger „Normalbürger*innen“, die sich abends noch schnell ein Bier holen wollen, betroffen, wenn man den Beginn auf 24:00 Uhr legen würde.

Kommen wir zum Konsumverbot: Hier ist es bei mir umgekehrt, ich glaube, dass es in seiner räumlichen und zeitlichen Begrenztheit ein adäquates Mittel sein kann. Die Begrenztheit verdanken wir übrigens dem Gesetz: Der Ort muss scharf umrissen sein und länger als zwei Jahre darf eine Polizeiverordnung dieser Art schlicht nicht gelten (das Lob geht also an den Gesetzgeber!). Ich finde, dass die Situation an der Ecke erst einmal entschärft werden sollte und die Anwohner*innen eine schnelle Entlastung verdient haben. Dabei muss uns freilich bewusst sein, dass die Verlagerung mit hoher Wahrscheinlichkeit folgen wird! Aber dann wird man weitersehen… Man wird ähnliche Problemkonstellationen wieder erleben, aber man hat sich auch Zeit gekauft, um sich Gedanken über nachhaltigere Lösungen zu machen. Das Argument der Verlagerung sehe ich also nicht als „hartes“ Gegenargument, allerdings als eine zutreffende Problemanzeige. Das kann vielleicht auch dazu führen, dass die Grenzen repressiver Ansätze deutlicher gesehen werden. Aber auch das Konsumverbot sollte man nicht unverändert passieren lassen: Mir ist zwar klar, dass es für die Polizei einfacher sein soll, indem sie schon um 20:00 Uhr auf das Konsum- und Mitführverbot pocht, damit um 22:00 Uhr die Lage geklärt ist (das ist allerdings auch etwas idealtypisch gedacht, glaube ich), aber das trifft dann auch die Menschen, die tatsächlich friedlich an der Ecke verweilen, statt die Sauftouristen. Ich gehe weiterhin nicht davon aus, dass die Anwohner*innen ab 22:00 Uhr Friedhofsruhe wünschen, wie ihnen das leider von manchen unterstellt wird, dass sich ab 22:00 Uhr aber allmählich mal die Lage beruhigen sollte. Und ich würde die Voraussage wagen, dass die problematischen Massen sich nicht noch stundenlang an der Ecke aufhalten werden, wenn man dort ab 22:00 Uhr nicht mal mehr eine geöffnete Bierflasche in der Hand halten darf. 22:00 Uhr als Beginn wäre angemessen, 20:00 Uhr nicht.

Richtig geil finde ich das Konsumverbot trotzdem nicht, aber ich fand auch zwei Jahre lang Masketragen nicht geil und habe es trotzdem gemacht. Diese zwei Jahre eines begrenzten Alkoholkonsumverbots werden nicht die Dystopie einer klinisch reinen Neustadt in Friedhofsruhe Wirklichkeit werden lassen, die sich manche schon ausmalen. Ganz bestimmt nicht.
Das war jetzt übrigens mein letzter Kommentar zum Thema, weil: Kein Bock mehr.

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