Neulich habe ich noch an die Möglichkeit von GRR geglaubt – was zeigt, dass ich naiv war – und vor einer Fehlkonstruktion gewarnt – jetzt zeigt sich indirekt, dass ich zumindest an dieser Stelle nicht naiv war.
Ich habe seinerzeit geschrieben: „Drei Parteien würden drei Einzelpersonen ausgeliefert sein (…)“. Jetzt hat sich eine dieser Einzelpersonen der CDU-Fraktion angeschlossen und schlagartig verdeutlicht, dass „GRR plus“ eine Illusion war (die neben der Fehleinschätzung der Fraktionslosen übrigens auch noch von der Annahme ausging, dass auch innerhalb der Fraktionen durchgängig eine fiktive Linientreue bestünde; ich sag‘ nur: „Klimanotstand“…). Das Ganze ist ein bisschen peinlich. Noch peinlicher finde ich, dass es die Vorstellung gibt, man hätte durch eine demokratisch nicht legitimierte Adelung der Fraktionslosen zu einer „Gruppe der Unabhängigen“ mit Fraktionsstatus eine stabile progressive Mehrheit aufbauen können. Nochmal: Es handelt sich um Mandatsträger*innen, deren „Unabhängigkeit“ sich allein darauf begründete, dass ihre Parteien bzw. Wähler*innenvereinigung zu schwach waren, um in Fraktionsstärke in den Stadtrat einzuziehen.
Der Übertritt zur CDU-Fraktion beweist einen Mangel an progressiver Substanz. Und da müssten wir uns eigentlich die Frage stellen, warum wir nicht den einfachen Umstand zur Kenntnis genommen haben, dass es eine progressive Mehrheit im Dresdner Stadtrat nicht mehr gibt – nicht, weil irgendwer in den letzten Monaten schlecht verhandelt hätte, sondern weil die Wahl nun mal so ausgegangen ist, wie sie ausgegangen ist (dass ich auch gehofft habe, dass eine Kandidatin der Freien Bürger „irgendwie links“ sein könne, muss ich selbstkritisch eingestehen).
Wir haben eine Situation, wie sie vor 2014 gang und gäbe war: Es gibt keine vorgegebene Mehrheit im Stadtrat und man muss jeweils Mehrheiten für Projekte suchen. Der große Unterschied ist die Stärke der AfD – aber gerade diese sollte nicht als Beweis dafür herhalten, dass es nur eine Alternative „linkes Lager“ vs. „rechtes Lager“ gibt! Progressive Politik im Stadtrat zu machen, ist schwieriger geworden, eine stabile linke Mehrheit zu bilden, ist aber mittlerweile unmöglich.
Aber die Diskussion wird weitergehen, weil zu viele sich in sie verliebt haben und das auch noch für „Strategie“ halten. Die Diskussion auf dem letzten Stadtparteitag war offensichtlich für‘n Dutt (abgesehen von den Debatten zur Erinnerungspolitik und zur Kulturhauptstadt-Bewerbung, wobei ich schon die Frage habe, ob das die aktuell entscheidenden Schwerpunkte gewesen wären, wenn man statt einer „strategischen“ Diskussion zur Stadtpolitik eine inhaltliche geführt hätte).
Für mich als Mitglied ist das eine frustrierende Situation, die dadurch verschärft wird, dass ich vom Parteileben auf Stadtteilebene gerade nichts mitbekomme. Der Stadtparteitag hat beschlossen, dass die „Regionalisierung“ der KV-Arbeit vorangetrieben werden soll. In der Neustadt war es bislang so, dass Stadtteilrunden einberufen worden sind, wenn Mandatsträger*innen oder der Stadtvorstand (bzw. ein regionalverantwortliches Mitglied desselben) das initiiert haben. Wenn die gerade etwas anderes zu tun haben, funktioniert das nicht mehr. Deshalb bin ich für eine Institutionalisierung von Stadtteilgruppen mit Eigenleben.
Dies ginge über eine Änderung der Satzung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Dresden, die der Mitgliederentwicklung im Kreisverband Dresden gerecht wird und auf die Intensivierung der politischen Arbeit in den Stadtteilen mit einer damit einhergehenden Entlastung des zentralen Gremiums der Mitgliederversammlung abzielt.
Stadtteilgruppen sind keine Ortsvereine. Ortsvereine wären ein Bruch mit der bisherigen Verfasstheit des Kreisverbandes, weil im traditionellen Ortsvereinsmodell der Kreisverband durch die Gesamtheit der Ortsvereine konstituiert würde. Die Antiquiertheit des Modells des Ortsvereins wird mittlerweile auch in traditionelleren Parteien diskutiert. Es ist wichtig, dass der Stadtverband sich weiterhin als Einheit begreift, deren gemeinsames höchstes Organ die KV-Mitgliederversammlung ist.
Stadtteilgruppen könnten die bestehende Struktur, in der die Mitgliedersammlung das höchste Organ bleibt, ergänzen. Unabhängig davon muss die Frage nach weiteren neuen Beteiligungsformen weiterverfolgt werden.
Ein wichtiger Hinweis: Stadtteilgruppen müssen über ihre Themen frei entscheiden können. Sie sind also nicht nur als lokalpolitische Arbeitsgruppen gedacht, sondern müssen auch berechtigt sein, über politische Fragen auf der stadtweiten, Landes-, Bundes- und internationalen Ebene zu diskutieren (wenn sie es wollen). Gleichzeitig bieten sie die Möglichkeit, lokalpolitische Positionen autonom zu erarbeiten und zu artikulieren.
Folgendermaßen oder so ungefähr könnten entsprechende Änderungen der Satzung aussehen:
I)
NEU: § 4 (2) Innerhalb der Stadtbezirke bestehen jeweils Stadtteilgruppen als Zusammenschlüsse der dort lebenden Mitglieder. Stadtteilgruppen können auch benachbarte Stadtteile, die nicht zum jeweiligen Stadtbezirk gehören, oder angrenzende Ortschaften umfassen, sofern für deren Gebiete keinen Stadtteilgruppen bestehen. Stadtteilgruppen können auch mehrere Stadtbezirke umfassen. Die Stadtteilgruppen arbeiten politisch selbstständig. Die Bildung von Ortschaftsgruppen ist möglich. Ortschaftsgruppen können mehrere Ortschaften erfassen.
Begründung:
Die Bildung von Stadtteilgruppen soll die Möglichkeit eröffnen, die politische Diskussion im Kreisverband in überschaubaren Gruppen zu organisieren. Dabei sollen die Stadtteilgruppen selbstständig entscheiden können, mit welchen Inhalten sie sich befassen. Sie sind also nicht auf Stadtteilthemen beschränkt. Stadtteilgruppen müssen aber auch nicht den Organisationsgrad von „Ortsvereinen“ haben.
Die Mitgliederentwicklung im Kreisverband Dresden legt die Annahme nahe, dass es in den Stadtteilen mittlerweile jeweils in der Regel genügend Mitglieder gibt, um lokale Basisgruppen zu schaffen. Die Satzungsänderung soll die bisherigen Stadtteilrunden als Orte der politischen Willensbildung aufwerten bzw. besser legitimieren.
Die Möglichkeit, auch Ortschaftsgruppen zu bilden, sollte wenigstens formal angeboten werden.
II)
NEU: § 4 (3) Jede Stadtteilgruppe bzw. Ortschaftsgruppe hält eigene Mitgliederversammlungen ab, die mindestens einmal jährlich stattfinden müssen.
Begründung:
Regelmäßige Mitgliedersammlungen sind notwendig, um Stadtteil- und Orstschaftsgruppen formal existieren zu lassen. Dabei sollte kein zu enger Turnus vorgegeben werden (eine höhere Sitzungszahl stünde den Gruppen natürlich frei).
III)
NEU: § 4 (4) Jede Stadtteilgruppe bzw. Ortschaftsgruppe wählt bis zu zwei eigene Sprecher*innen, von denen mindestens eine Person weiblich sein soll. Die Sprecher*innen werden auf zwei Jahre gewählt. Sie sind in ihrer Arbeit durch den Stadtvorstand zu unterstützen.
Begründung:
Die Sprecher*innen sollen die notwendigen Koordinationsmaßnahmen innerhalb der Stadtteilgruppen verantworten.
IV)
NEU: § 4 (5) Sollte in einem Stadtbezirk oder einer Ortschaft die Bildung einer Stadtteilgruppe, die regelmäßige Durchführung von Mitgliederversammlungen oder die Wahl von Sprecher*innen nicht möglich sein, kann dort eine regionale Arbeitsgruppe gebildet werden. Die Organisationsprinzipien für thematische Arbeitsgruppen gemäß § 4 (6) und § 4 (7) gelten entsprechend für die regionalen Arbeitsgruppen.
Begründung:
Die Möglichkeit, dass die Bildung von Stadtteil- bzw. Ortschaftsgruppen nicht überall möglich ist, sollte berücksichtigt werden.
V)
aus § 4 (2) wird § 4 (6): Die Bildung von [STREICHE regionalen und] thematischen Arbeitsgruppen ist zu unterstützen. Ihre Aufgabe ist es, zur innerparteilichen politischen Willensbildung beizutragen und die politische Arbeit des Kreisverbandes zu unterstützen. Die Arbeitsgruppen sollen freie Mitarbeit im Sinne von § 3 ermöglichen.
Begründung:
Die Satzungsänderung, die die Bildung formaler Arbeitsgruppen ermöglicht hat, hat nicht dazu geführt, dass es zur Bildung von „regionalen Arbeitsgruppen“ gekommen ist. Das Format „Arbeitsgruppe“ (nach dem geltenden AG-Statut) ist offenbar nur für thematische Zusammenhänge sinnvoll. Lokal hat sich an der Praxis der „Stadtteilrunden“ nichts geändert. Mit der Bildung formaler Stadtteilgruppen, wie sie hier vorgeschlagen wird, erübrigt sich die Option der „regionalen Arbeitsgruppen“ (mit Ausnahme der unter IV beschriebenen Konstellation).
VI)
aus § 4 (3) wird § 4 (7)
Begründung:
Formal.
VII)
§ 5 (2) Ordentliche Mitgliederversammlungen finden mindestens [STREICHE dreimal] zweimal jährlich statt.
Begründung:
Die Durchführung stadtweiter Mitgliederversammlungen wird aufgrund der Mitgliederentwicklung für den Kreisverband schwieriger und auch teurer. Die Mindestzahl für Sitzungen kann moderat verringert werden, wenn die Stadtteilgruppen die zentralen Mitgliederversammlungen als Orte der basisdemokratischen innerparteilichen Willensbildung ergänzen. Die Mitgliederversammlungen können so mehr den Charakter von Stadtparteitagen annehmen. Dies könnte auch dazu führen, dass die Mitgliederversammlung als Gremium, das politische Entscheidungen trifft, aufgewertet wird (wenn tatsächlich Beschlussvorlagen vorliegen und das Berichtswesen nicht ausufert).
So, das wäre mein Senf zum Thema „Regionalisierung“, die ich in der Tat für eine entscheidende Frage halte. Wie will man denn die Diskussion zu solchen Klopperthemen wie „autofreie Neustadt“ führen, wenn man nicht mal eine regionale Parteistruktur hat?
(Dass ich das mit der autofreien Neustadt alles nicht für so ganz einfach halte, habe ich hier ja schon mal deutlich gemacht: Es braucht ein durchdachtes Konzept UND dann müssen ja auch noch die Bürger*innen dafür gewonnen werden!)
Die Regionalisierung wird absehbar noch Zeit brauchen und ein halbes Jahr haben wir schon mit „Warten auf GRR“ verschwendet. Das nervt mich und weil mich das so nervt, lege ich vorerst eine kommunalpolitische Pause ein (deshalb war der Text jetzt ein bisschen lang – muss wahrscheinlich für eine ganze Weile reichen).
Lieber Achim, aus meiner Sicht springen Deine Vorstellungen zu kurz und Deine Aussagen zu den Ortsverbänden und ihre Bedeutung für die innere Verfasstheit der GRÜNEN lassen ausser acht, dass der „Stadtverband Dresden“ gemäß Satzung ein „Kreisverband“ ist und damit auch – wie in anderen Kreisverbänden – weitere örtliche Gliederungen der Normalfall wären.
Auch im Sinne des der einst viel beschworenen „Basisdemokratie“ (in dieser Frage haben längst andere Parteien die GRÜNEN strukturell überholt) wäre deshalb in einem Kreisverband mit über 700 Mitgliedern ein mutiger Schritt nach vorne notwendig. Die Dezentralisierung politischer Kompetenzen in die Stadtbezirke ließe m.E. auch die Bildung von Stadtteilgruppen, die mit den selben Rechten wie Ortsverbänden ausgestattet sind, notwenig erscheinen. In ihnen würde sich demnach das Gros der politischen Willensbildung abspielen, der Stadtparteitag (max. 2x im Jahr) würde dadurch auch aufgewertet und vor allem überhaupt noch durchführbar. Die klassische Mitgliederversammlung funktioniert mit 700 Mitgliedern so nicht mehr.
Antrag an die Mitgliederversammlung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Dresden am ##.##.
Bildung von Ortsverbänden
Antrag: Die Satzung des Kreisverbandes möge wie folgt geändert werden:
I)
NEU: § 4 (2) Innerhalb der Stadtbezirke und Ortschaften können jeweils Ortsverbände als Zusammenschlüsse der dort lebenden Mitglieder gebildet werden. Ortsverbände können jeweils auch benachbarte Stadtteile, die nicht zum jeweiligen Stadtbezirk gehören, oder angrenzende Ortschaften umfassen, sofern für deren Gebiete keine Ortsverbände bestehen. Ortsverbände können auch mehrere Stadtbezirke umfassen. Die Ortsverbände arbeiten politisch selbstständig. Der Stadtvorstand unterstützt die Arbeit der Ortsverbände und plant ausreichende Mittel für ihre Belange im Haushalt des Kreisverbandes ein.
Begründung:
Die Bildung von Ortsverbänden soll die Möglichkeit eröffnen, die politische Diskussion im Kreisverband in überschaubaren Gruppen zu organisieren. Dabei sollen die Ortsverbände selbstständig entscheiden können, mit welchen Inhalten sie sich befassen. Sie sind also nicht auf Stadtteilthemen beschränkt.
Die Mitgliederentwicklung im Kreisverband Dresden legt die Annahme nahe, dass es in den Stadtteilen mittlerweile jeweils in der Regel genügend Mitglieder gibt, um lokale Basisgruppen zu schaffen. Die Satzungsänderung soll die bisherigen Stadtteilrunden als Orte der politischen Willensbildung aufwerten bzw. besser legitimieren. Sie soll auch die Grundlage für die Bildung lokaler Basisgruppen darstellen, wo dies den Mandatsträger*innen bzw. dem Stadtvorstand bislang nicht gelungen ist.
Die Ortsverbände benötigen logistische und finanzielle Unterstützung des Kreisverbandes. Insbesondere sollten Einladungen (auch wegen des Datenschutzes) weiterhin über die Kreisgeschäftsstelle ausgesandt werden (auf Anforderung der Ortsverbandsssprecher*innen – siehe Änderung zu § 4, Abs. 4).
II)
NEU: § 4 (3) Jeder Ortsverband hält eigene Mitgliederversammlungen ab, die mindestens einmal, höchstens aber viermal jährlich stattfinden.
Begründung:
Regelmäßige Mitgliedersammlungen sind notwendig, um Ortsverbände formal existieren zu lassen. Dabei sollte kein zu enger Turnus vorgegeben werden. Die Zahl der Mitgliederversammlungen soll aber auch begrenzt werden, um den Aufwand für den Stadtvorstand und die finanzielle Belastung für den Kreisverband (z. B. durch Mietkosten) in einem vertretbaren Rahmen zu halten.
III)
NEU: § 4 (4) Jeder Ortsverband wählt bis zu zwei eigene Sprecher*innen, von denen mindestens eine Person weiblich sein soll. Die Sprecher*innen werden auf zwei Jahre gewählt.
Begründung:
Die Sprecher*innen sollen die notwendigen Koordinationsmaßnahmen innerhalb der Ortsverbände verantworten.
IV)
NEU: § 4 (5) Sollte in einem Stadtbezirk oder in einer Ortschaft die Bildung eines Ortsverbandes, die regelmäßige Durchführung von Mitgliederversammlungen oder die Wahl von Sprecher*innen nicht möglich sein, kann dort eine regionale Arbeitsgruppe gebildet werden. Die Organisationsprinzipien für thematische Arbeitsgruppen gemäß § 4 (6) und § 4 (7) gelten entsprechend für die regionalen Arbeitsgruppen.
Begründung:
Die Möglichkeit, dass die Bildung von Ortsverbänden nicht überall möglich ist, sollte berücksichtigt werden.
V)
aus § 4 (2) wird § 4 (6): Die Bildung von [STREICHE regionalen und] thematischen Arbeitsgruppen ist zu unterstützen. Ihre Aufgabe ist es, zur innerparteilichen politischen Willensbildung beizutragen und die politische Arbeit des Kreisverbandes zu unterstützen. Die Arbeitsgruppen sollen freie Mitarbeit im Sinne von § 3 ermöglichen.
Begründung:
Die Satzungsänderung, die die Bildung formaler Arbeitsgruppen ermöglicht hat, hat nicht dazu geführt, dass es zur Bildung von „regionalen Arbeitsgruppen“ gekommen ist. Das Format „Arbeitsgruppe“ (nach dem geltenden AG-Statut) ist offenbar nur für thematische Zusammenhänge sinnvoll. Lokal hat sich an der Praxis der „Stadtteilrunden“ nichts geändert. Mit der Bildung formaler Ortsverbände, wie sie hier vorgeschlagen wird, erübrigt sich die Option der „regionalen Arbeitsgruppen“ (mit Ausnahme der unter IV beschriebenen Konstellation).
VI)
aus § 4 (3) wird § 4 (7)
Begründung:
Formal.
VII)
§ 5 (2) Ordentliche Mitgliederversammlungen finden mindestens [STREICHE dreimal] zweimal jährlich statt.
Begründung:
Die Durchführung stadtweiter Mitgliederversammlungen wird aufgrund der Mitgliederentwicklung für den Kreisverband schwieriger und auch teurer. Die Mindestzahl für Sitzungen kann moderat verringert werden, wenn die Ortsverbände die zentralen Mitgliederversammlungen als Orte der basisdemokratischen innerparteilichen Willensbildung ergänzen. Die Mitgliederversammlungen können so mehr den Charakter von Stadtparteitagen annehmen. Dies könnte auch dazu führen, dass die Mitgliederversammlung als Gremium, das politische Entscheidungen trifft, aufgewertet wird (wenn tatsächlich Beschlussvorlagen vorliegen und das Berichtswesen nicht ausufert).